AGB
Allgemeine Lieferbedingungen /
Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Telefonische oder
mündliche Erklärungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Liefer- oder Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner gelten für Geschäfte
mit uns nur, wenn wir den Bedingungen ausdrücklich zugestimmt haben.
Preise
Unsere Preise sind Nettopreise,
zuzüglich Mehrwertsteuer. Werden zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung des
Vertrages Steuern, Zölle, Gebühren, Abgaben, Abschöpfungen oder Frachtsätze
erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend
zu erhöhen. Vergütungen für die Entsorgung von Transportverpackungen sind
bereits in den Preisen erhalten.
Lieferumfang
Maßgebend für die
Berechnung ist das am Verladeort festgestellte Originalgewicht und die dort
festgestellte Stückzahl. Bei Originalverpackungen gilt das aufgedruckte
Nettogewicht. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Gesamtmenge sind
vorbehalten. Ein Schwund oder ein Gewichtsverlust während des Transportes geht
zu Lasten des Käufers. Bei Bahnversand bedürfen Fehlmengen einer bahnamtlichen
Tatbestandsaufnahme, bei Spediteur-Verladungen werden nur Fehlmengen anerkannt,
die auf den Frachtpapieren durch den LKW-Fahrer bescheinigt werden. Außerdem ist
unverzüglich bei uns Weisung über weitere Maßnahmen einzuholen. Bei Abholung der
Ware müssen Fehlmengen bei Übernahme von der ausliefernden Firma bescheinigt
worden sein.
Liefermöglichkeit
Richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Bei Streik, Aussperrung, Verkehrssperren, Verkehrsstockungen,
Mangel an Frachtgelegenheit, behördlichen Eingriffen, Mangel an Arbeitskräften
und ähnlichen Ereignissen, insbesondere Fällen höherer Gewalt, ist der Verkäufer
von der Verpflichtung zur Einhaltung von Fristen aller Art entbunden. Bei nur
teilweise rechtzeitiger Lieferung ist der Lieferant nicht gehalten, die Ware auf
mehrere Kunden aufzuteilen.
Frachtkosten
Ab einem
Rechnungsbetrag von 300,00 Euro
netto wird frachtfrei geliefert. Unter 300,00 Euro netto erheben wir einen
Frachtaufschlag von 10,00 Euro.
Beanstandungen
Beanstandungen werden nur
berücksichtigt, wenn sie vom Käufer spätestens innerhalb 24 Stunden nach Erhalt
der Ware erhoben werden. Beanstandungen von Teillieferungen haben keinen
Einfluss auf die Erfüllung des Vertrages im übrigen. Auch nach Beanstandung ist
der Käufer verpflichtet, die Ware weiterhin fach- und sachgerecht zu
transportieren und zu lagern. Die Ware ist dem Lieferant zur Prüfung zur
Verfügung zu stellen, wenn dieser nicht darauf ausdrücklich verzichtet. Bei
Verstößen gegen diese Pflichten gehen die Rechte des Käufers aus der
Beanstandung verloren. Begründete Beanstandungen sind nach unserer Wahl durch
Wandlung, Minderung oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beheben. Weitere
Ansprüche des Käufers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Verzugsschaden, Schadensersatz wegen
positiver Vertragsverletzung und Ansprüche aus Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Zahlung
Preise verstehen sich netto
Kasse, zahlbar sofort nach Warenerhalt. Von diesem Zeitpunkt an ist die
Forderung in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für
Kontokorrentforderungen zu verzinsen. Bei Verzug des Käufers sind wir
berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von nicht ausgeführten Verträgen
zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Vorleistung des Käufers
zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller
gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum. Zugriffe Dritter (Beschlagnahme, Pfändung) auf unsere Ware sind
uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir
berechtigt, die Ware abholen zu lassen. Der Käufer ist im Rahmen ordnungsgemäßer
Geschäftsführung berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie zu verarbeiten.
Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren werden für uns verarbeitet. Im
Falle der Verarbeitung geht das Eigentum an der durch Verarbeitung gewonnenen
neuen Ware nach §§947, 948 BGB in entsprechender Anwendung auf uns über. Der
Käufer tritt alle Rechte und Ansprüche aus Verarbeitung oder Weiterveräußerung
an uns ab. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung den
Drittschuldnern bekannt zu geben. Er hat uns die erforderlichen Auskünfte zu
geben und die Unterlagen auszuhändigen. Noch nicht voll bezahlte Ware darf weder
verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
Zurückbehaltungsrecht
Ein
Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegenüber den Ansprüchen des Verkäufers wir
ausgeschlossen.
Kennzeichnungspflicht
Die richtige
Kennzeichnung der Ware beim Verkauf ist vom Käufer zu überwachen und
gegebenenfalls zu ergänzen oder nachzuholen. Im Falle von Probeentnahmen durch
die Lebensmittelüberwachung hat der Käufer die nach den Vorschriften durch den
Probennehmer zurückzulassende Gegenprobe sofort dem Verkäufer
zuzuleiten.
Allgemeines
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Günzburg. Es gilt deutsches Recht
als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oben genannten Bestimmungen nicht, die
zugleich Bestandteil des Vertrages sind.